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Die Heizsaison - Was Mieter wissen müssen


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michael shannon, unsplash.com

Sobald die Tage kürzer werden und die Temperaturen wieder sinken, steht die neue Heizperiode unmittelbar bevor. Oftmals schleicht sich nach und nach eine recht unangenehme kühle und feuchte Luft in die Wohnräume, die dafür sorgt, dass ein leichtes Frösteln eintritt. Für die meisten steht jetzt fest, die Heizung hochzudrehen und für angenehme Temperaturen zu sorgen. Wer zur Miete wohnt, sollte sich umfassend mit seinen Rechten auskennen, die zur Heizsaison wichtig sind.

Grundlegend gelten die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter, welche in einem Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus gilt selbstverständlich das allgemeine Mietrecht über das sich ein Vermieter nicht hinwegsetzen kann. Bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrages, gilt es den Paragrafen zum Thema Heizen genau zu prüfen, um später nicht in einen Rechtsstreit zu geraten.

Vertraglich wird beispielsweise die Heizperiode festgelegt, so denn der Mieter keine alleinige Heizungsanlage hat. Mieter, die beispielsweise in einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte zur Miete wohnen, unterliegen keinen vertraglichen Auflagen hinsichtlich einer Heizsaison. Hier kann ganz individuell agiert werden.

Anders sieht das in einem Mehrfamilienhaus aus, welches in der Regel mit Fernwärme versorgt wird. Daher gelten für diese Mietwohnungen sogenannte Heizperioden. Im Allgemeinen beginnt diese am 01. Oktober und endet zum 30. April. Vermieter können allerdings vertraglich ein wenig variieren. Die Zeiten sind nicht zwingend exakt so einzuhalten, denn es ist nicht der Zeitraum, welcher entscheidend ist, sondern die Temperaturen in den jeweiligen Zimmern.


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