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Welche Rechte haben Mieter, wenn es kalt bleibt?

  • bestie77
  • 20. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit



Zunächst sind Mieter natürlich verpflichtet, den Vermieter auf den Mangel aufmerksam zu machen und ihm eine angemessene Zeit einzuräumen, den Mangel auf schnellsten Wege zu beseitigen. Kommt der Vermieter der Anfrage nicht nach, so besteht laut Gesetz ein Mangel an der Mietsache. Mit anderen Worten, es ist ein Einschnitt in die Wohnqualität und Mieter können dementsprechend die Miete für diesen Zeitraum kürzen. Wer eine Mietminderung in Anspruch nimmt, sollte sich unbedingt auf den § 536 BGB berufen.

Achtung:

In welcher Höhe die Miete gemindert werden darf, ist nirgends festgehalten. Als Richtwert sollten Mieter auf bisherige Urteile von Gerichten zurückgreifen und die Mietminderungstabellen zu Rate ziehen.



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