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Welche Pflichten haben Vermieter noch?


indoor design
mark rabe, unsplash.com

Ein Vermieter ist für die Zeit der Heizperiode dazu verpflichtet, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß arbeitet. Daher wird eine jährliche Wartung empfohlen, welche möglichst vor Beginn der eigentlichen Heizperiode stattfinden sollte. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die Anlage fehlerfrei arbeitet. Sollte das nicht der Fall sein und reagiert der Vermieter nicht auf die Hinweise des Mieters, so kann ein Handwerker eigenständig zur Reparatur beauftragt werden. Die Kosten werden anschließend direkt an den Vermieter weitergeleitet.

Wichtig:

Die Wartung der Heizungsanlage wird als Umlage in der Betriebsnebenkostenabrechnung vermerkt und wird somit komplett vom Mieter getragen.

Instandhaltungsmaßnahmen hingegen müssen ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden!

Im Rahmen der neuen Energiesparverordnung sind inzwischen Vermieter ebenfalls dazu angehalten, den Energieverbrauch der Heizungen möglichst gering zu halten ohne dabei die vorgegebenen Richtwert zu unterschreiten. In diesem Fall rückt ein sogenanntes Thermorollo in den näheren Fokus. Dieses ist in der Lage die Wärme in den Räumen zu halten und zusätzlich verhindert es, dass die Räume zu stark über Nacht auskühlen. Des Weiteren hilft ein modernes Thermorollo dabei, dass selbst von Außen weniger kalte Luft hineinströmt.


jeff hendricks, unsplash.com

Welche Pflichten haben Mieter bei der Angelegenheit?

Nicht nur der Vermieter muss einigen Pflichten während der Heizperiode nachkommen. Der Mieter einer Wohnung muss dafür Sorge tragen, dass die Räume nicht komplett auskühlen und somit Schimmelbildung begünstigt wird. Entsteht Schaden an den Heizungsrohren, weil nicht geheizt wurde, trägt der Mieter die Kosten für die Reparatur.


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