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Fazit


Scott Graham, unsplash.com
Scott Graham, unsplash.com

Sowohl Vermieter, als auch Mieter haben in der Heizperiode Pflichten zu verfüllen. Die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen sind von beiden Seiten einzuhalten, um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden. Mängel oder Defekte an Heizungsanlagen sind Sachen des Vermieters und müssen selbstverständlich unverzüglich behoben werden. Richtiges und korrektes Heizverhalten liegt in den Händen der Mieter und ist ebenfalls nicht zu vergessen.



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